Teilnahmebedingungen Partnerprogramm

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Stand: 28.10.2026

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Anbieter des Partnerprogramms ist die Lamers Futtermittelhandlung, Inhaberin Christiane Lamers, Hagener Straße 124, 58239 Schwerte, Telefon 02304 16963, E-Mail info@lamers-futtermittelhandlung.de, USt-IdNr. DE124832797 (im Folgenden „Lamers“).

(2) Diese Bedingungen gelten für alle Partnerprogramme von Lamers und für alle Teilnehmer, z. B. Privatpersonen, Influencer, Vereine, Tierheime, Tierarztpraxen und Unternehmen (im Folgenden „Partner“). Die Partnerprogramme werden technisch über die Shopify-App „Shortly“ abgewickelt.

(3) Mit der Anmeldung im Partnerprogramm erkennt der Partner diese Bedingungen an. Abweichende Bedingungen des Partners gelten nicht, es sei denn, Lamers stimmt ihnen schriftlich zu.

§ 2 Anmeldung und Freischaltung

(1) Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular des Partnerprogramms. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

(2) Lamers prüft jede Anmeldung und kann vor der Freischaltung Angaben zur Person bzw. zum Verein und zu den geplanten Werbekanälen erfragen. Lamers kann eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen ablehnen.

(3) Mit der Freischaltung kommt der Partnervertrag zu diesen Bedingungen zustande. Der Partner erhält einen persönlichen Partnerlink und, sofern im jeweiligen Partnerprogramm vorgesehen, einen persönlichen Rabattcode.

(4) Die für den Partner geltenden Konditionen, insbesondere der Provisionssatz und ein etwaiger Rabatt für Kunden, werden ihm bei der Freischaltung in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt und sind in seinem Partnerbereich einsehbar (im Folgenden „vereinbarte Konditionen“).

§ 3 Leistungen des Partners, keine Tätigkeitspflicht

(1) Der Partner kann seinen Partnerlink und Rabattcode auf seiner Webseite, in sozialen Netzwerken, in Newslettern an eigene Abonnenten oder im persönlichen Kontakt bekannt machen.

(2) Der Partner ist nicht verpflichtet, für Lamers tätig zu werden, Werbung zu machen oder bestimmte Umsätze zu erzielen. Er entscheidet frei, ob, wann und in welchem Umfang er den Partnerlink nutzt.

(3) Der Partner ist nicht berechtigt, im Namen von Lamers Verträge abzuschließen, Erklärungen abzugeben oder Zahlungen entgegenzunehmen.

§ 4 Rechtsnatur, kein Handelsvertreterverhältnis

(1) Der Partner wird als unabhängiger Werbepartner tätig. Durch die Teilnahme entsteht weder ein Arbeitsverhältnis noch ein Handelsvertreterverhältnis im Sinne der §§ 84 ff. HGB, noch eine Gesellschaft oder ein ähnliches Vertragsverhältnis.

(2) Der Partner ist nicht ständig mit der Vermittlung von Geschäften betraut, ist nicht in die Vertriebsorganisation von Lamers eingegliedert und ist nicht verpflichtet, Lamers Kundendaten zu überlassen.

(3) Der Partner erhält weder Gebietsschutz noch Exklusivität. Lamers kann beliebig viele weitere Partner, auch am selben Ort, aufnehmen. Der Partner darf auch für andere Unternehmen werben.

§ 5 Rabatt für Kunden

(1) Sofern die vereinbarten Konditionen einen Rabatt für Kunden vorsehen, erhalten Kunden, die über den Partnerlink oder mit dem Rabattcode des Partners bestellen, diesen Rabatt in der vereinbarten Höhe.

(2) Lamers legt fest, für welche Produkte und Bestellarten der Rabatt gilt und ob er mit anderen Rabatten (z. B. Kundenkarte, Newsletter-Rabatt oder Abonnement) kombinierbar ist. Die Bedingungen werden dem Kunden im Shop angezeigt. Lamers kann Höhe und Bedingungen des Kundenrabatts mit Wirkung für die Zukunft ändern.

§ 6 Provision

(1) Der Partner erhält für jede Bestellung, die nachweislich über seinen Partnerlink oder mit seinem Rabattcode zustande kommt, eine Provision in Höhe des vereinbarten Provisionssatzes. Berechnungsgrundlage ist der Bruttopreis der bestellten Produkte (einschließlich Umsatzsteuer) nach Abzug von Rabatten, ohne Versandkosten.

(2) Eine Bestellung wird dem Partner zugeordnet, wenn der Kunde innerhalb der jeweils geltenden Cookie-Laufzeit, die auf der Seite des Partnerprogramms angegeben ist, nach dem Klick auf den Partnerlink bestellt oder den Rabattcode des Partners bei der Bestellung eingibt. Maßgeblich ist die Erfassung im Partnerprogramm (Shortly).

(3) Ein Provisionsanspruch entsteht nur, wenn die Bestellung vollständig bezahlt und nicht widerrufen, storniert oder zurückgegeben wurde. Bei teilweiser Rückgabe wird die Provision anteilig gekürzt.

(4) Keine Provision entsteht für Bestellungen des Partners selbst oder seiner Organe für eigene Zwecke, für Bestellungen, die durch einen Verstoß gegen diese Bedingungen zustande kommen, sowie für Bestellungen im Ladengeschäft ohne Rabattcode.

(5) Lamers kann den Provisionssatz mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen in Textform für künftige Bestellungen ändern. Ist der Partner nicht einverstanden, kann er nach § 9 kündigen.

§ 7 Abrechnung und Auszahlung

(1) Die Provisionen werden monatlich abgerechnet. Berücksichtigt werden Bestellungen, deren Widerrufsfrist abgelaufen ist und die nicht zurückgegeben wurden.

(2) Die Auszahlung erfolgt per Überweisung oder PayPal, sobald das Provisionsguthaben mindestens 20 Euro beträgt. Ein geringeres Guthaben wird in den Folgemonat übertragen.

(3) Voraussetzung für jede Auszahlung ist, dass der Partner Lamers vorher seinen vollständigen Namen bzw. Vereins- oder Firmennamen, seine Anschrift, seine Bankverbindung oder PayPal-Adresse sowie seine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitgeteilt hat. Der Partner teilt außerdem mit, ob er umsatzsteuerpflichtig ist oder die Kleinunternehmerregelung nutzt. Solange diese Angaben fehlen, bleibt das Guthaben bestehen und wird ausgezahlt, sobald sie vorliegen.

(4) Lamers erstellt über jede Auszahlung eine Abrechnung. Ist der Partner umsatzsteuerpflichtig, gilt die gesetzliche Umsatzsteuer als in der Provision enthalten. Für die Versteuerung der Provision ist der Partner selbst verantwortlich. Lamers ist berechtigt, Angaben zu den gezahlten Provisionen an die Finanzbehörden weiterzugeben, soweit das gesetzlich vorgeschrieben ist.

§ 8 Pflichten des Partners bei der Werbung

(1) Der Partner hält bei der Werbung alle gesetzlichen Vorschriften ein. Er kennzeichnet Beiträge mit Partnerlink oder Rabattcode deutlich als Werbung (z. B. „Werbung“ oder „Anzeige“).

(2) Nicht erlaubt sind insbesondere: (a) unverlangte Werbung per E-Mail, Messenger, SMS oder Telefon, (b) Suchmaschinenwerbung auf den Namen „Lamers“ oder ähnliche Begriffe sowie Domains, die den Namen „Lamers“ enthalten, (c) die Veröffentlichung des Rabattcodes auf Gutschein-, Rabatt- oder Cashback-Portalen, (d) Bestellungen über den eigenen Link zum Zweck der Provision, (e) technische Manipulation der Zuordnung, z. B. durch Cookie-Dropping oder versteckte Links.

(3) Der Partner macht keine eigenen Aussagen zur Wirkung der Produkte, insbesondere keine Heil-, Allergie- oder Krankheitsversprechen. Er verwendet nur die Angaben, die Lamers in seinem Shop oder auf den Produktetiketten veröffentlicht, und gibt Preise nur mit Hinweis auf den aktuellen Shop-Preis an.

(4) Der Partner darf den Namen „Lamers Futtermittelhandlung“, das Logo und die Produktbilder aus dem Shop nur für die Werbung im Rahmen dieses Programms und nur unverändert verwenden. Das Nutzungsrecht endet mit dem Vertrag.

(5) Der Partner stellt Lamers von Ansprüchen Dritter frei, die auf einem Verstoß des Partners gegen diese Bedingungen oder gegen gesetzliche Vorschriften beruhen.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Partnervertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

(2) Beide Seiten können den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 4 Wochen in Textform (z. B. per E-Mail) kündigen.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Lamers insbesondere bei einem Verstoß gegen § 8 vor. In diesem Fall kann Lamers den Partnerlink und den Rabattcode sofort sperren.

(4) Mit dem Ende des Vertrags werden Partnerlink und Rabattcode deaktiviert. Der Partner entfernt Partnerlink, Rabattcode, Namen und Logo von Lamers innerhalb von 14 Tagen aus seinen Veröffentlichungen, soweit ihm das möglich ist.

§ 10 Ansprüche nach Vertragsende

(1) Provision erhält der Partner nur für Bestellungen, die bis zum Ende des Vertrags über seinen Partnerlink oder mit seinem Rabattcode eingehen. Diese Provisionen werden nach § 7 abgerechnet und ausgezahlt, auch wenn die Auszahlungsgrenze nicht erreicht ist.

(2) Für Bestellungen nach Vertragsende, auch von Kunden, die früher über den Partner gekommen sind, entstehen keine Provisionsansprüche.

(3) Ein Ausgleichsanspruch oder eine sonstige Entschädigung bei Vertragsende ist ausgeschlossen.

(4) Bei fristloser Kündigung wegen eines Verstoßes nach § 8 entfallen Provisionen für Bestellungen, die auf dem Verstoß beruhen.

§ 11 Datenschutz

(1) Lamers verarbeitet die Daten des Partners (Name, Anschrift, E-Mail, Bankverbindung bzw. PayPal-Adresse, Steuernummer bzw. USt-IdNr.) nur zur Durchführung des Partnerprogramms und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Näheres steht in der Datenschutzerklärung im Shop.

(2) Der Partner erhält über das Partnerprogramm nur Auswertungen ohne Personenbezug (z. B. Anzahl der Klicks, Bestellungen und Provisionen), aber keine Namen oder Adressen von Kunden.

§ 12 Haftung

(1) Lamers übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Partnerlink, die Zuordnung der Bestellungen oder der Shop jederzeit fehlerfrei und ohne Unterbrechung funktionieren.

(2) Lamers haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen haftet Lamers nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.

§ 13 Änderungen dieser Bedingungen

Lamers kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Die Änderung wird dem Partner mindestens 4 Wochen vorher in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Partner nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen. Bei Widerspruch kann jede Seite nach § 9 kündigen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Schwerte bzw. das dafür zuständige Gericht.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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